Unternehmen & Trends 2/2024

8 E-Invoicing-Pflicht: Die wichtigsten Fakten Von Maximilian Hinterecker, Principal Consultant Finance & Controlling, CONSILIO Das Wachstumsgesetz von März 2024 verpflichtet den B2B-Bereich zu E-Invoicing. Die Umstellung soll schrittweise erfolgen. Allerdings müssen alle Unternehmen ab Januar 2025 elektronische Rechnungen beherrschen. Das im März 2024 verabschiedete Wachstumsgesetz sieht vor, dass alle Unternehmen im B2B-Bereich ihre Rechnungsstellung auf das E-Invoicing umstellen. Rechnungen werden also künftig nicht mehr in Papierform, sondern in einem elektronischen Format ausgestellt und elektronisch verarbeitet. Die europäische Norm der elektronischen Rechnung ist das Format EN 16931. Wie sehen die Fristen aus? Der Wechsel auf die elektronische Rechnungsstellung soll in drei Schritten erfolgen. Dabei sind folgende Fristen vorgegeben: Alle Unternehmen im B2B-Bereich sind ab Januar 2025 verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Zwei Jahre später – also ab Januar 2027 – müssen Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR elektronische Rechnungen ausstellen. Im Januar 2028 ist die dritte Stufe erreicht. Ab jetzt müssen sie elektronische B2B-Rechnungen versenden. Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR sind ausgenommen, sie können weiterhin in Papierform übermittelt werden. Wichtig: Eine per E-Mail verschickte Rechnung als PDF gilt somit ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung, darf aber mit Zustimmung des Empfängers noch bis Ende 2026 von allen Rechnungsausstellern und bis Ende 2027 von Rechnungsausstellern mit einem Umsatz bis maximal 800.000 EUR erstellt werden. Außerdem ist bei der Umstellung zu beachten, dass für den Austausch von E-Rechnungen keine zentralisierte, nationale Plattform geplant ist. Somit ist jedes Unternehmen für den Austausch der Rechnungen selbst verantwortlich. Was ist mit Behörden? Im Unterschied zu Unternehmen gelten für Behörden die oben genannten Fristen nicht. So mussten die Bundesländer bereits ab dem 18. April 2020 E-Invoicing gemäß der europäischen Richtlinie 2014/55/EU unterstützen. Darüber hinaus hat Rheinland-Pfalz bereits am 1. Januar 2024 Lieferanten zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet, Hessen zog im April 2024 nach. Fünf Tipps zur Einführung 1. E-Invoicing ist ein komplexes Thema, daher ist eine frühzeitige Planung essenziell, um ausreichend Zeit für die Umstellung und Tests sicherzustellen. 2. Global aktive Unternehmen sollten eine Strategie über alle Gesellschaften hinweg entwickeln, diese schafft Synergien zwischen den Ländern. 3. D ie Schulung relevanter Mitarbeiter im Umgang mit den neuen E-Rechnungsprozessen und SAP-Funktionen gewährleistet den Projekterfolg. 4. S upport und Beratung vor, während und nach der Implementierung sollten durch einen erfahrenen Partner wie CONSILIO erfolgen. 5. M onitoring-Tools überwachen den ERechnungsprozess kontinuierlich und helfen dabei, Unregelmäßigkeiten zu erkennen und bei Bedarf zu korrigieren. Fazit Alle (umsatzsteuerpflichtigen) Unternehmer sind von der Einführung des E-Invoicing betroffen – unabhängig von ihrer Größe. Angesichts der geplanten Einführung zum 1. Januar 2025 sollten sich somit alle Unternehmen mit dem Thema E-Rechnung befassen und ihre Rechnungs- und Softwaresysteme rechtzeitig umstellen. Mit einem erfahrenen Partner wie CONSILIO lässt sich der Umstellungsprozess reibungslos gestalten. CONSILIO GmbH www.consilio-gmbh.de Maximilian Hinterecker Bild: © Consilio GmbH

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