OEM&Lieferant Ausgabe 1/2020

32 Neue Produkte und Märkte Der Fahrzeuglebenszyklus als Geschäftsmodel in der Automobilindustrie Verlangen kürzere Entwicklungszyklen eine Anpassung im Lebenszyklus? Von Stefan Beinkämpen, Ingenieur & Jurist, Vorstandsmitglied der Baumot Group AG Der hohe Stellenwert der Klimapolitik, sowie die Anforderungen der Europäischen Union an die Luftqualität in Städten führt dazu, dass immer mehr Städte und Gemeinden Verkehrsverbote für Fahrzeuge erlassen und damit die Individualmobilität des Einzelnen zunehmend einschränken. Neben der eingeschränkten Individualmo- bilität besteht für den Halter auch ein wirt- schaftliches Risiko durch einen stark degressiv abfallenden Fahrzeugwert. Sobald das Fahr- zeug nur noch eingeschränkt nutzbar ist, verfällt der Wiederverkaufswert am Markt drastisch. Mit Einführung der ersten Euro Norm für Personenkraftwagen im Juli 1992 wurde der Grundstein für ein Umdenken in der Auto- mobilindustrie gelegt. Grenzwerte für Fahr- zeugemissionen werden, unabhängig von Fahrzeuglebenszyklen, in einer EU-Verord- nung als Euro Norm gesetzlich festgelegt. Ab einem Stichtag dürfen Fahrzeuge älterer Euro Normen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Sind die ersten Euro Normen noch in einem Abstand von 5 Jahren eingeführt wor- den, so sind es heute eher 3 Jahre bis eine neue und verschärfte Norm eingeführt wird. Eine Situation, die auch den immer kürzeren Ent- wicklungszyklen in der Automobilindustrie entspricht. Dies bedeutet bei einem durchschnittlichen Fahrzeuglebenszyklus von knapp 10 Jahren, dass die Fahrzeugemissionsgrenzwerte in einem Lebenszyklus des Fahrzeuges etwa zweimal verschärft werden. Eine erhebliche Herausforderung für die Fahrzeughersteller ein Fahrzeug anzubieten, welches über den gesamten Lebenszyklus dem Stand der Technik entspricht und nicht nach kurzer Haltezeit beim Kunden ersten Einschränkungen unterliegt. Einen Bestands- schutz für sein Fahrzeug nach dem Kauf, die- ses auch ganze 10 Jahre ohne Einschränkungen betreiben zu dürfen, gibt es nicht. Vielmehr zeigt uns die aktuelle Situation, dass bereits Euro 5 Dieselfahrzeuge aus dem Baujahr 2016, sprich vier Jahre alte Fahrzeuge, Verkehrsver- boten unterliegen. Dieser Herausforderung nicht angemessen zu begegnen, kann zu einer Gefahr für bestehende Geschäftsmodelle führen, insbesondere wenn sich Kunden dem Neuwagenkauf abwenden und sich risikoär- meren oder öffentlichen Mobilitätskonzepten zuwenden. Einen ersten Schritt bieten aktive Abgas- nachbehandlungssysteme für Euro 5 Die- selfahrzeuge, um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erreichen. Damit sind die Fahrzeuge von Verkehrsverboten ausgenom- men, entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind für weitere Jahre ohne Ein- schränkungen zu betreiben. Die Entwicklungsaufgabe für den Geschäfts- bereich einer Fahrzeugnachrüstung ist es, Lösungen für zukünftige Anforderungen zu entwickeln. Für die Abgasnachbehandlung wurden bereits Systeme entwickelt, die weitestgehend autark von der bestehenden Fahrzeugarchitektur arbeiten und sich in di- versen Fahrversuchen alltagstauglich zeigen. Die Baumot Group AG hat für diverse Fahr- zeuge der Volkswagen AG und Daimler AG zugelassene System zum Fahrzeugupgrade verfügbar. Die Darstellung zeigt wie ein autarkes Abgas- nachbehandlungssystem in den Unterboden, nach den Serienkomponenten des Fahrzeu- Bild/Grafiken: © Baumot Group AG T E I L E N Stefan Beinkämpen Motor Steuergerät AdBlue Tank Dosiermodul SCR+ Sperrkat DOC DPF NH3 Generator

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